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   VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23   

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https://dejure.org/2023,44994
VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23 (https://dejure.org/2023,44994)
VG Köln, Entscheidung vom 14.11.2023 - 7 L 2074/23 (https://dejure.org/2023,44994)
VG Köln, Entscheidung vom 14. November 2023 - 7 L 2074/23 (https://dejure.org/2023,44994)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.12.2020 - 1 BvR 1837/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung einer Erlaubnis zum

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Auch in den Beschlüssen vom 20.05.2020 - 1 BvL 2/20 u.a. - und vom 10.12.2020 - 1 BvR 1837/19 - hat das Bundesverfassungsgericht die Versagung der betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis nicht beanstandet.

    Maßgeblich ist danach allein, ob ausreichende praktische und zumutbare Möglichkeiten bestehen, einen Suizidwunsch zu realisieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.12.2020 - 1 BvR 1837/19 -, juris, Rn. 8.

    Es kann daher auch nicht geprüft werden, ob die vom Antragsteller durchgeführte Prüfung zur Feststellung des freien Suizidentschlusses ausreichend ist, zumal er diese kaum konkretisiert hat, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.12.2020 - 1 BvR 1837/19 -, juris, Rn. 9.

    Die Versagung der Erlaubnis wird daher nach wie vor als erforderlich angesehen, die Autonomie von Menschen in vulnerabler Lage zu schützen, solange - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - für suizidwillige Personen "nunmehr ausreichende praktische und zumutbare Möglichkeiten bestehen, einen Suizidwunsch zu realisieren", vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.12.2020 - 1 BvR 1837/19 -, juris, Rn. 8.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - 9 A 148/21

    Anspruch auf behördliche Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zur

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Das OVG Münster hat diese Entscheidungen durch die nicht rechtskräftigen Urteile vom 02.02.2022 - 9 A 148/21 u.a. - mit ausführlicher eigener Begründung bestätigt.

    Jedenfalls steht mit dem Wirkstoff Thiopental zur intravenösen Anwendung, der inzwischen von der Gesellschaft für humanes Sterben ausschließlich eingesetzt wird, ein verschreibungsfähiges adäquates Mittel zur ärztlichen Suizidbegleitung zur Verfügung, da hierbei die Komplikationen bei oraler Einnahme vermieden werden können, vgl. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben - DGHS: "In der Regelungslücke bilden sich Suizidhilfe-Strukturen aus", vom 30.10.2021, /Nachrichten/Anno-Fricke-au40.html.; vgl. insoweit auch OVG Münster, Urteile vom 22.02.2022 - 9 A 148/21 u.a. -, juris, Rn. 118 ff.

    Vielmehr obliegt dem Gesetzgeber innerhalb seines Gestaltungsspielraums die Entscheidung, ob und wie der Zugang zu einer letalen Dosis eines Betäubungsmittels eröffnet wird, vgl. OVG Münster, Urteil vom 22.02.2022 - 9 A 148/21 -, juris, Rn. 126 ff.

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Es hat vielmehr darauf hingewiesen, dass die Obliegenheit zur konsistenten Ausgestaltung der Rechtsordnung im Hinblick auf das Recht des Einzelnen zur freiverantwortlichen Selbsttötung nicht ausschließe, die im Bereich des Arzneimittel- und Betäubungsmittelrechts bestehenden Elemente des Verbraucher- und Missbrauchsschutzes aufrechtzuerhalten und in ein Schutzkonzept im Bereich der Suizidhilfe einzubinden, vgl. BVerfG, Urteil vom 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15 u.a. -, juris, Rn. 342.

    Denn, wie der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers selbst ausführt, besteht eine funktionelle Verschränkung der Grundrechte des Suizidhelfers und der suizidwilligen Person, die dazu führt, dass "der Gewährleistung des Rechts auf Selbsttötung ... daher auch ein entsprechend weitgehender grundrechtlicher Schutz des Handelns des Suizidassistenten" korrespondiert, vgl. BVerfG, Urteil vom 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15 u.a. -, juris, Rn. 331.

    Insbesondere darf er verfahrensmäßige Sicherungsmechanismen wie Aufklärungs- und Wartepflichten und Erlaubnisvorbehalte unter Einschluss der bestehenden arzneimittelrechtlichen und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften einführen, vgl. BVerfG, Urteil vom 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15 u.a. -, juris, Rn. 339, 342.

  • BVerwG, 07.11.2023 - 3 C 8.22

    Keine Erlaubnis für den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Es ist deshalb offen, ob das Bundesverwaltungsgericht in den anhängigen Revisionsverfahren (3 C 8.22 u.a.) an seiner früheren Rechtsprechung festhält.

    BVerwG, Urteil vom 07.11.2023 - 3 C 8.22 -, Pressemitteilung BVerwG 81/2023, www.bverwg.de .

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Die nun vorgetragene Häufung von Komplikationen weicht jedenfalls auffällig von der Stellungnahme des Vereins Sterbehilfe J. vom 12.10.2020 ab, die von der Kammer im Verfahren 7 K 583/19 eingeholt wurde.
  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von NPB zur Selbsttötung hat bisher lediglich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 - für den Fall bejaht, dass aufgrund einer schweren unheilbaren Krankheit eine unerträgliche Notlage vorliegt.
  • BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvL 2/20

    Unzulässigkeit mehrerer Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 6

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Auch in den Beschlüssen vom 20.05.2020 - 1 BvL 2/20 u.a. - und vom 10.12.2020 - 1 BvR 1837/19 - hat das Bundesverfassungsgericht die Versagung der betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis nicht beanstandet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - 9 B 50/21

    Eilverfahren auf staatliche Hilfe zum Suizid erfolglos

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Vielmehr hat er die Erteilung der Genehmigung selbst beantragt und damit eine Vorwegnahme der Hauptsache, die mit dem Charakter der einstweiligen Anordnung als vorläufiger Rechtsschutz nicht vereinbar und deshalb unzulässig ist, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24.03.2021 - 9 B 50/21 -, juris, Rn. 16; VG Köln, Beschluss vom 11.12.2020 - 7 L 1054/20 -.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Denn die freiverantwortliche Selbsttötung kann auch ohne den Einsatz von NPB mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen oder von hierzu bereiten Ärzten und der Verwendung von verschiedenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einer zumutbaren Weise verwirklicht werden, vgl. VG Köln, Urteile vom 14.11.2020 - 7 K 8560/18 u.a. -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2023 - 9 B 194/23

    Keine Erlaubnis zur Einfuhr und Abgabe eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung

    Auszug aus VG Köln, 14.11.2023 - 7 L 2074/23
    Die Kammer hat zuletzt im Beschluss vom 20.01.2023 - 7 L 1410/22 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 08.08.2023 - 9 B 194/23 - (beide juris), für die Erlaubnis zur Einfuhr, zum Erwerb und zur Abgabe von Natriumpentobarbital durch einen Arzt ausgeführt:.
  • VG Köln, 11.12.2020 - 7 L 1054/20
  • VG Köln, 20.01.2023 - 7 L 1410/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1994 - 5 B 39/94

    Approbation als Zahnarzt; Abgeschlossenes Zahnmedizinstudium; Zahnärztliche

  • VG Hamburg, 25.03.1999 - 15 VG 901/99
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